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Das Hochfrequenzhandelsgesetz aus Sicht der 123 Invest GmbH

Im Folgenden möchte die 123 Invest GmbH eine Stellungnahme anlässlich des Hochfrequenzhandelsgesetzes abgeben, welches, seit Inkrafttreten am 15. Mai 2013, die Gefahren und Missbräuche des automatischen Computerhandels in Deutschland unterbinden soll.

Schon seit langem beschäftigen die Betreiber von Hochfrequenzhandelssystemen folgende Fragen: Wird der schnelle Computerhandel, der sich in den letzten Jahren zumeist erfolgreicher als viele altertümliche Handelsstrategien erwiesen hat, in Zukunft reguliert? Wie können sich zudem die Regulierungen auf den Handel im Alltag auswirken? Schließlich hat die Nutzung der mathematisch programmierten Hochfrequenzhandelsstrategien die Geschwindigkeit sowie Komplexität in allen Finanzmärkten deutlich erhöht und kann, bei Nichtbeachtung gewisser Spielregeln, durchaus zu Risiken führen. Mit dem Hochfrequenzhandelsgesetz hat die deutsche Bundesregierung nun einen ersten Schritt zur Regulierung des automatischen Computerhandels vollzogen.

Was besagen die Richtlinien des Hochfrequenzhandelsgesetzes im Detail?

Am 30.07.2012 übermittelte das Bundesministerium für Finanzen den Gesetzentwurf zur Regulierung des Hochfrequenzhandels an die Bundesregierung, welche diesen in einigen Absichten überarbeitete und am Tag des 26.11.2012 auf den Weg brachte. Der Beschluss über das Hochfrequenzhandelsgesetz erfolgte am 07.05.2013, die offizielle Verkündung eine Woche später. Kerninhalt sind die seither strengeren Anforderungen an den Hochfrequenzhandel. Im Detail müssen fortan die im Hochfrequenzhandel agierenden Wertpapierdienstleister sowie Fondsgesellschaften die automatischen Transaktionssysteme so konzipieren, dass durch Transaktionen hervorgerufene Störungen des Handelsplatzes auszuschließen sind. Turbulente Kursentwicklungen, die bisher vor allem in den USA zum Teil innerhalb weniger Sekunden starke Kursverschiebungen hervorriefen, sollen in Deutschland dank des Hochfrequenzhandelsgesetzes schon in der Entstehung verhindert werden können. Weiter wird vorgesehen, dass Hochfrequenzhandelsbetreiber ihren Nutzern eine Transaktionsgebühr auferlegen, die vor allem dann hoch ausfallen soll, wenn die Handelsaufträge eine bestimmte Größenordnung übersteigen.

Händler werden per Gesetz dazu gezwungen, angemessene Verhältnisse zwischen Buy-/Sell-Ordern zu wahren und diese auch auszuführen, um so im Handelsmarkt für mehr ausgeführte Geschäfte zu sorgen. Die Mindestpreis-Änderungsgröße soll die Entwicklung zu zunehmend minimaleren Preisanpassungen verhindern. Um einem Marktwechsel auf andere Handelsplattformen, wie unter anderem auf multilateralen Handelssystemen, auszuschließen, gilt das Hochfrequenzhandelsgesetz ebenfalls für diesen Bereich.

Wann wird der Hochfrequenzhandel in Europa einheitlich reglementiert?

Bisher gilt Deutschland als der Vorreiter bei der Regelung des Hochfrequenzhandels. Doch ebenfalls auf europäischer Ebene soll, in engem Zusammenhang mit der geplanten Finanzmarktrichtlinie MiFID II, der Handel strenger überwacht werden. Es ist auch hier jedoch keinesfalls beabsichtigt, genauso wie in Deutschland, den lukrativen Hochfrequenzhandel pauschal zu verbieten. Wann letztendlich die genauen Umsetzungen in Europa erfolgen und Beschlüsse umgesetzt werden, bleibt derzeit noch abzuwarten. Zuletzt wurde die Finanzmarktrichtlinie MiFID II immer wieder verschoben.

Fazit:

Um im schnellen Automatikhandel missbräuchliche Anwendungen bereits vor der Entstehung auszuschließen, hat Deutschland ein Gesetz verabschiedet, welches allen Marktteilnehmern gleiche Spielregeln vorgibt. Im Ergebnis soll auf diesem Weg eine Stärkung der Finanzmarktstabilität erreicht sowie die Integrität der Finanzmärkte gewährleistet werden.

Die Gesetzesvorgabe wird von Kritikern als mögliche Beschneidung des deutschen Finanzmarktplatzes betrachtet. Wir von der 123 Invest GmbH erkennen darin vielmehr die sich ergebende Chance: Die 123 Invest GmbH begrüßt das Gesetz zur Reglementierung des Hochfrequenzhandels. Es schränkt uns nicht ein oder beeinträchtigt unseren IT-Entwicklungen. Vielmehr bewerten wir die Anpassung positiv und sehen die Chancengleichheit an den Finanzplätzen von zentraler Bedeutung, die seitens der Gesetzgebung nun gestärkt worden ist. Ebenfalls harmonisiert das Gesetz den Wertpapierhandel, schafft mehr Transparenz und Sicherheit, sowie höhere Standards im Hinblick auf die Integrität des Finanzmarkthandels.

Über die 123 Invest GmbH Die 123 Invest GmbH hat Ihren Firmensitz in Düsseldorf und ist Teil der 123 Invest Unternehmensgruppe. Ihr Kerngeschäft ist die Konzipierung von algorithmischen Finanzhandelssystemen, die marktübergreifend an den internationalen Börsen eingesetzt werden können.

Weitere Informationen zur 123 Invest finden Sie auf http://www.1-2-3-invest.de.

Kontakt:

123 Invest GmbH Public Relations Stadttor 1 40219 Düsseldorf

Tel.: 0211 – 247 933 60


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